Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Wegner & Partner GmbH
Frankfurter Str. 111b
63067 Offenbach

Vertreten durch:

Geschäftsführerin: Susanne Hüffler

Kontakt:

Telefon: 069 986453-0
Telefax: 069 986453-30
E-Mail: info@wegner-partner.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Offenbach
Registernummer: HRB 9518

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 170981869

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Wegner & Partner GmbH - agentur für absatzmarketing

Stand 02/2011

1. Geltung

Die nachstehenden Rahmenbedingungen von Wegner & Partner GmbH Agentur für Absatzmarketing (Agentur) gelten für sämtliche Verträge und Vertragsangebote der Agentur. Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinausgehende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Kunden, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch die Agentur im Voraus bestätigt wurde. Die Gegenzeichnung des Vertrages/Angebotes gilt als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen.

2. Leistungserbringung

1) Der konkrete Umfang der Leistungspflicht der Agentur richtet sich nach dem Vertragsangebot der Agentur. Der Agentur bleibt es vorbehalten, bei Bedarf von einzelnen, vereinbarten Entwicklungspunkten abzusehen oder abzuweichen, wenn der Leistungsumfang der einzelnen Entwicklungsphasen hierdurch nicht wesentlich verändert wird. Im Rahmen des vertraglich vereinbarten Auftrags koordiniert die Agentur in eigener Verantwortung die Form der Auftragserfüllung. Ein Weisungsrecht des Kunden besteht insoweit nicht.

2) Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von ihr zur Versendung gebracht sind, bzw. sobald sie die Versendung veranlasst hat. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

3) Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4) Die Berechnung von Produktionskosten, die über die Agentur im Namen und Auftrag des Kunden beauftragt werden, erfolgt direkt von dem Dritten an den Kunden. Die Agentur übernimmt hierbei die Prüfung und Weiterleitung der Rechnung an den Kunden. Sofern die Berechnung der Produktionskosten über die Agentur erfolgen soll, behält sie sich die Stellung einer Vorausrechnung vor und ist berechtigt, einen Aufschlag von 5 % auf den Auftragswert gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

3. Leistungsfristen

Ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden sind von vereinbarten Fristen in Abzug zu bringen. Ist die Nichteinhaltung der Frist auf eine erst nach Vertragsabschluss eintretende oder erkennbar werdende höhere Gewalt zurückzuführen, wird die Frist bei vorübergehender Natur der Störung bis zu deren Wegfall verlängert, längstens jedoch um 6 Monate. Gleiches gilt bei Streiks, Aussperrungen, Fehlen erforderlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, unvorhersehbarer Betriebsstörungen oder sonstiger Ereignisse, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern der Agentur eintreten.

4. Abnahme

1) Verschiedene Leistungsphasen werden gesondert abgenommen. Die Abnahme erfolgt im Rahmen von jeweiligen Präsentationen oder innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung hierzu durch die Agentur. Die Abnahme gilt ansonsten als stillschweigend erfolgt. Gleiches gilt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht schriftlich widersprochen wird oder diese durch den Kunden in jedweder Form verwertet wird. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.

2) Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden. Der Kunde ist insoweit auf sein Kündigungsrecht verwiesen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

1) Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen des Kunden ist die Agentur nur verpflichtet, wenn eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde.

2) Sofern der Kunde der Agentur im Rahmen der Beauftragung Vorlagen übergibt, versichert er, zur Verwendung berechtigt zu sein und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Andernfalls stellt der Kunde die Agentur im Innenverhältnis von allen eventuellen Ersatzansprüchen Dritter frei, sofern den Kunden an der fehlenden Berechtigung oder Rechtefreiheit ein Verschulden trifft.

6. Vergütung/Fälligkeit

1) Für alle nicht in dem Vertrag genannten Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, ist eine gesonderte Vergütungsregelung zu treffen.

2) Bei fehlender abweichender Vereinbarung erfolgt die Vergütung der von der Agentur erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand, abrechenbar je angefangene 15 Minuten.

3) Sofern nichts anders vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Abnahme oder ihrem Äquivalent der jeweiligen Leistungsphase fällig. Bei Beratungsleistungen und sofern für sonstige Leistungen ein monatliches Pauschalhonorar vereinbart wird, ist dieses am Ende des jeweiligen Monats fällig, ohne dass es einer Rechnungsstellung bedarf. Die Agentur ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu stellen.

7. Aufwendungsersatz

1) Der Kunde hat Aufwendungen, die durch jedwedes Änderungsverlangen von ihm entstehen, zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Änderungsverlangen umfassen auch die Änderungen von Leistungsfristen.

2) Der Kunde ersetzt der Agentur darüber hinaus die erforderlichen Aufwendungen, die in Ausübung ihrer Aufgaben im Rahmen des Vertrages entstehen, z.B. Gebühren von Verwertungsgesellschaften, Kurier- und Frachtkosten, Zölle, Künstlersozialversicherungsabgaben oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben.

8. Nachbesserung/Gewährleistung

Infolge der an die Agentur übertragenen Gestaltungsfreiheit und den damit verbundenen künstlerischen Eigenheiten können aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) keine Nachbesserungs- oder Gewährleistungsrechte entstehen. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Leistungen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.

9. Kündigung

1) Der Kunde kann bis zur vollständigen Leistungserbringung den Vertrag jederzeit kündigen. Er kann auch aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kündigen. Kündigt der Kunde, so ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase incl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt. Der Kunde wird die Agentur von allen aus der Kündigung entstandenen oder entstehenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Kündigt der Kunde, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von der Agentur gefertigten Gegenstände, z.B. Ideenskizzen, Entwürfe und Konzepte sind der Agentur unverzüglich zurückzugeben.

2) Jedwede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt von den vorgenannten Bestimmungen unberührt.

10. Geheimhaltung

1) Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertrag/-Angebot zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Agentur wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

2) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Agentur, dies gilt insbesondere auch auf die während der Entwicklungsphase zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

11. Nutzungsrechte

1) Die Nutzungsrechte an den ausgewählten, endgültigen Leistungen der Agentur werden mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunde übertragen. Nutzungsrechte an Präsentationen sowie Entwürfen und Varianten der endgültigen Leistung werden nicht übertragen.

2) Der Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten bestimmt sich im Zweifel nach der Erforderlichkeit für den vereinbarten Nutzungszweck.

3) Eine Weiterübertragung des Nutzungsrechts an Dritte bedarf einer weiteren Vereinbarung der Parteien.

12. Besondere Urheberrechte

Die Agentur hat das Recht auf Urheberbenennung. Die Leistungen der Agentur, insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte und sonstige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Hat die Agentur dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.

13. Eigentumsrechte

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden keine Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Agentur spätestens drei Monate nach Lieferung zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Datenträger, Dateien und Daten werden von der Agentur nicht zur Verfügung gestellt, sofern dies nicht schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wird.

14. Eigenwerbung

Die Agentur ist zur Eigenwerbung in angemessener Form berechtigt.

15. Haftung, Verjährung

1) Schutzrechtsrecherchen hat der Kunde grundsätzlich selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Werbemaßnahmen. Allerdings ist sie verpflichtet, den Kunden auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Die Agentur haftet überdies nicht für erkennbare Fehler, wenn der Kunde die Leistung freigegeben hat, sowie für Sachaussagen des Kunden über seine Produkte und Dienstleistungen.

2) Die Haftung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen wird für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aufgrund von Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleichfalls ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung solcher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.

3) Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Nebenpflichten der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren gegenüber Kaufleuten ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie leicht fahrlässig herbeigeführt wurden.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Änderungen/Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Rahmenbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Ende der Bestimmungen